Aussetzung des Schulbetriebs: Informationen zur aktuellen Situation am St.-Pius-Gymnasium

Wie Sie sicher aus den Medien erfahren haben, ist die Schulpflicht in NRW ab Montag wegen der Ausbreitung des Corona-Virus vorerst ausgesetzt. Anbei finden Sie spezifische Informationen zur Situation am St.-Pius-Gymnasium.

Sehr geehrte Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

wie Sie sicherlich bereits aus den Medien erfahren haben und uns mit der Schulmail des Ministerium heute mitgeteilt wurde, ruht der Unterricht ab Montag, dem 16.03.2020 im Land NRW.


Was das genau für uns als Schulgemeinde bedeutet möchten wir Ihnen hiermit mitteilen:


Damit Eltern sich auf die neue Situation einstellen können bieten wir am Montag (16.3.) und am Dienstag (17.3.) eine Betreuung von der 1. bis zur 6. Stunde an. Falls Sie auf diese Betreuung angewiesen sind und damit wir entsprechend planen können, bitten wir Sie um eine kurze Mitteilung an: vertretung@pius.schulbistum.de. Der Unterricht der Jahrgangstufen 5- Q2 findet nicht statt.

Das Ministerium schreibet weiter in seiner Schulmail: „Die Einstellung des Schulbetriebes darf nicht dazu führen, dass Eltern, die in unverzichtbaren Funktionsbereichen - insbesondere im Gesundheitswesen – arbeiten, wegen der Betreuung ihrer Kinder im Dienst ausfallen. Deshalb muss in den Schulen während der gesamten Zeit des Unterrichtsausfalls ein entsprechendes Betreuungsangebot vorbereitet werden. Hiervon werden insbesondere die Kinder in den Klassen 1 bis 6 erfasst.“). Wenn Sie zu dieser Elterngruppe gehören und ein Betreuungsangebot benötigen, teilen Sie uns dies per Mail an: vertretung@pius.schulbistum.de mit.

Nach Rücksprache mit dem Ministerium findet die für Montag terminierte Abiturvorklausur für die Jahrgangsstufe Q2 statt, da die räumliche Situation (Aula/Mensa) mit den Zielen des Infektionsschutzes vereinbar ist.

Die Einstellung des Unterrichts bedeutet für die Schülerinnen und Schüler nun nicht, dass in dieser Zeit kein Weiterlernen stattfindet. Deshalb werden in den kommenden vier Wochen Ihren Kindern von unseren Kolleginnen und Kollegen die nötigen Aufgaben zur Bearbeitung über www.schulbistum.de zur Verfügung gestellt. Die Kolleginnen und Kollegen sind wie sonst auch während der ganzen Zeit unter ihrer Dienstemailadresse zu erreichen.

Fall Sie schon Mensaessen für Ihre Kinder gebucht haben, stornieren sie doch bitte die Buchung umgehend, damit Ihnen die Buchungsbeträge rückerstattet werden.

Zu den anstehenden Abiturprüfungen schreibt die Schulmail: „Die vorzeitige Einstellung des Unterrichts ab dem 16. März bis zum Ende der Osterferien hat grundsätzlich keine Auswirkungen auf die Terminsetzungen bei den bevorstehenden Abiturprüfungen. Die Termine sind insbesondere mit Blick auf die Fächer Deutsch, Mathematik, Englisch und Französisch aufgrund des durch die Kultusministerkonferenz veranlassten länderübergreifenden Aufgabenpools zwischen den Ländern abgestimmt und bleiben in diesen und allen anderen Fächern grundsätzlich bestehen.“ „Selbst für den Fall, dass der Unterricht nicht unmittelbar nach den Osterferien wieder aufgenommen werden sollte, ist vorgesehen, dass die Schulgebäude in Abstimmung mit den örtlich zuständigen Behörden von Abiturientinnen und Abiturienten sowie Lehrkräften genutzt werden können, um an den vorgesehenen Terminen ordnungsgemäße Prüfungen durchzuführen, da die Einstellung des Unterrichts einen generellen prophylaktischen Charakter hat und die Räumlichkeiten selbst nicht betroffen sind.“

Die Ausgabe der Laufbahnbescheinigung für die Q2 kann – wie vorgesehen - bei uns bis zum 3. April erfolgen. Einzelheiten dazu werden noch mitgeteilt.

In der kommenden Woche werde ich Sie mit einem weiteren Rundbrief über die Entwicklungen informieren.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Norbert Just, Anja Windoffer