Gesundheit geht vor: Wichtige Informationen zur teilweisen Wiederaufnahme des Unterrichtsbetriebs am 23. April

Ab dem 23. April haben unsere Abiturientinnen und Abiturienten die Möglichkeit der Prüfungsvorbereitung durch Fachlehrerinnen und Fachlehrer vor Ort, das heißt in der Schule. Von einem „normalen“ Schulbetrieb kann natürlich keine Rede sein. Denn: Der Schutz der Gesundheit von Schülerinnen und Schülern sowie Lehrkräften hat oberste Priorität. Dazu setzen wir gewissenhaft die entsprechenden amtlichen Vorgaben und Empfehlungen um. Hier die wichtigsten Informationen und Regeln für das St.-Pius-Gymnasium.

Die Abiturientinnen und Abiturienten sind nicht verpflichtet, zum Unterricht zu kommen. Die Teilnahme ist freiwillig. Die Teilnahme ist nur in den Kursen gestattet, in denen auch Prüfungen (mündlich oder schriftlich) abgelegt werden. Wer nicht kommt, muss sich bei seinem Fachlehrer abmelden.

Wer Anzeichen einer Infektion bzw. Atemwegserkrankungen zeigt, bleibt unbedingt zu Hause!

Alle achten auf einen Mindestabstand voneinander. 1,5 Meter oder besser 2 Meter sind Pflicht! Dies ist die wichtigste Grundregel! Viele der nun folgenden Regeln haben zum Ziel, dass diese Grundregel möglichst reibungslos befolgt werden kann. Händeschütteln und jedweder sonstige Körperkontakt ist untersagt!

Außerhalb der Unterrichtszeiten ist Schülerinnen und Schülern der Aufenthalt im Gebäude nicht erlaubt.

Vor dem Unterrichtsbeginn um 7.55 Uhr warten die Schülerinnen und Schüler auf dem Schulhof. Sie werden dort von ihren Lehrerinnen und Lehrern abgeholt und gehen mit Ihnen auf den vorgegebenen Wegen zum Unterrichtsbereich. Der Schulhof ist auch der Aufenthaltsort in den Pausen. Die Abstandsregeln gelten natürlich auch hier!

Bei der Ablage von Kleidung (z.B. an den Haken auf den Fluren) muss jeder und jede darauf achten, dass die Kleidungsstücke und die Personen, welche diese ablegen, keinen direkten Kontakt untereinander haben.

Die Anzahl der Personen im Raum wird begrenzt und Kurse werden entsprechend in Kleingruppen aufgeteilt. Dies hilft, die Distanzvorgaben wirksam umsetzen zu können. Gleichzeitig wird so die potentielle Belastung mit Infektionserregern in der Raumluft reduziert. Wir streben an, dass nicht mehr als fünf Schülerinnen und Schüler sich in einem Raum aufhalten. Situationsbedingt sind allerdings auch Abweichungen nach oben möglich, z.B. in größeren Räumen.

In den Pausen müssen sich die Schülerinnen und Schüler auf dem Pausenhof aufhalten, um die entsprechend Abstände zu gewährleisten. Nach dem Ende der Pause werden sie dort von den jeweiligen Lehrkräften wieder abgeholt.

Das LIZ ist nur eingeschränkt geöffnet, unsere Laptops und Tablets können nicht verliehen werden, da eine Desinfizierung von Tastaturen und Displays nicht gewährleistet ist. Die Mitnahme von eigener Hardware, etwa Laptops oder Tablets ist natürlich gestattet. Die Abstandsmarkierungen im LIZ müssen beachtet werden.

Alle Türen im Gebäude bleiben geöffnet, das gilt auch die Türen zu den Unterrichtsräume, um die Zahl der Kontakte auf Flächen (z.B. Türklinken) zu minimieren. Die Räume werden außerdem regelmäßig gelüftet, um gegebenenfalls die Menge an Krankheitserregern zu reduzieren und das Infektionsrisiko so zu verkleinern.

Es werden täglich die Arbeitsplätze der Schülerinnen und Schüler gereinigt und desinfiziert. Es sollen die entsprechend markierten Arbeitsplätze benutzt werden.

Regelmäßig sowie vor Betreten des gemeinschaftlich genutzten Unterrichtsraums sollen sich alle Personen die Hände waschen oder alternativ desinfizieren. Eine gründliche Händewaschung (30 Sekunden mit Seife) ist dabei grundsätzlich ausreichend und schont Ressourcen.

Sanitärräume werden besonders sorgfältig gereinigt. Es steht ein großes Angebot an Seife und Einmalhandtüchern bereit. Auch in den Unterrichtsräumen steht Desinfektionsmittel bereit.

Um die Verbreitung von Krankheitserregern beim Husten oder Niesen zu vermeiden, gilt die „Hust- und Niesetikette“: Abstand halten und sich von anderen Personen abwenden; in ein Einwegtaschentuch husten oder niesen und dies nach einmaliger Benutzung wegwerfen; gründliches Händewaschen nach dem Husten oder Niesen; im „Notfall“, falls kein Taschentuch zur Hand ist: In die Armbeuge niesen bzw. husten und sich von anderen Personen abwenden.

Mund- und Nasenschutzmasken sind keine Pflicht, gelten aber als sinnvoll und sind gern gesehen. Sie sind insbesondere dann sinnvoll, wenn die Abstandsregelungen aus verschiedenen Gründen vielleicht einmal nicht eingehalten werden können.

Der Schulbusverkehr findet ab dem 23. April regulär statt. Da für die meisten Schülerinnen und Schüler nach wie vor „Homeschooling“ angesagt ist, geht die Stadt Coesfeld von eher leeren Bussen aus. Dennoch werden alle Schülerinnen und Schüler gebeten, wenn möglich, individuell zur Schule zu kommen. Am besten und umweltfreundlichsten natürlich mit dem Fahrrad!

Wir vertrauen insbesondere auf die Vernunft und Kooperationsbereitschaft unserer Schüler. Dazu gehört etwa auch die Einhaltung der Regeln vor und nach dem Unterricht, insbesondere die Einhaltung der Abstandsregeln. Gemeinsam meistern wir die Krise!